| Teilnahmebedingungen |
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| Freitag, den 23. April 2010 um 12:15 Uhr |
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Mit meiner Anmeldung erkläre ich mein Einverständnis mit diesen Teilnahmebedingungen und die Bereitschaft, den Anweisungen der Helfer Folge zu leisten. Ich erkläre, dass ich für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert habe, körperlich gesund bin und mein Gesundheitszustand ärztlich bestätigt wurde. Bei Minderjährigen sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Dies gilt auch für Sammelmeldungen meines Vereins/Gruppe, über die ich angemeldet wurde. Die Veranstalter oder deren Vertreter und Beauftragte haften nicht für Schäden oder Verletzungen jeder Art, die durch die Teilnahme am Tegernseelauf und an den Rahmenveranstaltungen entstehen können, es sei denn, dass sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Dies gilt auch für die Sponsoren, die betroffenen Gemeinden und die Besitzer privater Wege bzw. deren Vertreter. Ich bin damit einverstanden, dass die von mir gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen ohne Vergütungsanspruch meinerseits genutzt und weitergegeben werden dürfen. Ihre persönlichen Daten, die Sie bei der Anmeldung angegeben haben, werden ausschließlich für die Durchführung des Laufs verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Ich versichere, dass mein angegebenes Geburtsjahr richtig ist, und dass ich meine Startnummer an keine andere Person weitergeben werde. Mir ist bekannt, dass ich disqualifiziert werde, wenn ich die offizielle Strecke verlasse oder die Startnummer in irgendeiner Weise verändere, insbesondere den Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich mache oder wenn ich mich von Personen auf Sportgeräten (Inline-Skates, Fahrräder o.ä.) begleiten lasse.
Bei Nichtantreten, Ausfall der Veranstaltung oder Unterbrechung durch höhere Gewalt habe ich keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.
Eine Stornierung der Anmeldung sowie eine Rückerstattung der Startgebühr sind nicht möglich. Der Veranstalter schreibt aber bereits bezahlte Startplätze Angemeldeter, die aus irgendwelchen Gründen nicht starten können, auf Wunsch bis zum 10.09.2010 auf eine von ihm benannte Ersatzperson um. Gutschriften erfolgen nicht.
Beschwerden oder Einwendungen jeglicher Art können beim Wettkampfgericht bis spätestens zum Zielschluss gegen Hinterlegung einer Protestgebühr in Höhe von 20 € eingereicht werden. Bei nicht berechtigten Einwendungen wird die Protestgebühr einbehalten, ansonsten zurückerstattet.
Achtung: Die Anmeldung ist erst bzw. nur gültig, wenn das Startgeld rechtzeitig auf dem Konto des Veranstalters eingegangen ist. Anmeldungen ohne bezahltes Startgeld werden als Nachmeldungen (zzgl. Nachmeldegebühr) gewertet. Teilnehmer aus dem Ausland müssen ihr Startgeld direkt auf das Konto des Veranstalters überweisen. Die entsprechenden Kontodaten erhalten Sie direkt nach der Anmeldung. Es ist Sorge zu tragen, dass dem Veranstalter keine Kosten in Abzug gebracht werden und das Startgeld komplett und zuordenbar auf dem Konto eingeht.
Haftungsausschluss Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung! Jeder Teilnehmer ist selbst (bei Minderjährigen die Eltern) für seine Gesundheit verantwortlich. Es gilt während der ganzen Veranstaltung die StVO (Straßenverkehrsordnung), den Helfern und Streckenposten ist unbedingt Folge zu leisten.
Hinweis 11. Datenschutzgesetz: Ihre Daten werden maschinell gespeichert. Ihre Kontodaten werden nach erfolgreicher Abbuchung gelöscht.
Wettkampfgericht |
| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 28. April 2010 um 13:33 Uhr |